CITROEN BERNHARD Autohaus Bernhard Citroen Langkampfen - CITROEN Tirol und OPEL Partner
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CITROEN BERNHARD Autohaus Bernhard Citroen Langkampfen - CITROEN Tirol und OPEL Partner

Antlassweg 1 6336 Langkampfen
Telefon: 0043 5332 88113

Unsere Öffnungszeiten

Verkauf:
MO bis FR von 08:00 - 12.00 und 13.00-18.00 Uhr // SA von 08:00 - 12:00 Uhr
Werkstatt:
MO bis DO von 08:00 - 12.00 und 13.00-17.00 Uhr // FR von 08:00 - 12.00 und 13.00-15.30 Uhr
Zulassungsstelle:
MO bis FR von 08:00 – 12:00 und von 13:00 bis 17:00 Uhr

Garanta Zulassungsstelle Langkampfen für die Bezirke Kufstein, Kitzbühel, Schwaz, Innsbruck, Innsbruck Land

Unsere Zulassungsstelle ist von
Montag bis Freitag von 08:00 – 12:00 und von 13:00 bis 17:00 für Sie geöffnet.

 

Kfz-Abmeldung.

Die Zulassungsstelle benötigt folgende Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
  • Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Abmeldung für Sie durchführt.
  • Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
  • Alle Kennzeichentafeln
  • Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichentafel(n): Original Verlust- bzw. Diebstahlbestätigung einer österreichischen Polizeidienststelle
  • Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung

Änderung der Kfz-Zulassung.

Sie möchten Ihre Adresse im Zulassungsschein ändern oder eine andere Änderung durchführen lassen? Die erforderlichen Unterlagen sind vom Änderungswunsch abhängig. Die nachfolgend gelisteten Unterlagen werden jedoch in jedem Fall benötigt.

Die Zulassungsstelle benötigt folgende Unterlagen:

  • Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
  • Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Änderung für Sie durchführt
  • Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
  • Namensänderung: zusätzlich Heiratsurkunde u. dgl.

Kennzeichenhinterlegung.

Die Zulassungsstelle benötigt folgende Unterlagen:

  • Alle Kennzeichentafeln
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
  • Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Hinterlegung für Sie durchführt.
  • Zulassungsschein (bei Wechselkennzeichen von allen Fahrzeugen)

Achtung: Die Kennzeichenhinterlegung wird erst nach 47 Tagen prämienwirksam!
GARANTA Kfz-Zulassungsstellen gibt es in ganz Österreich. Hier geht´s zur Zulassungsstellensuche.

Verlust oder Diebstahl von Kfz-Kennzeichen.

Die Zulassungsstelle benötigt folgende Unterlagen:

  • Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
  • Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Kennzeichen für Sie entgegen nimmt.
  • Noch vorhandene Kennzeichentafel
  • Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
  • Verlust-/Diebstahlbestätigung einer österreichischen Polizeidienststelle im Original
  • Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (Pickerl), wenn dies bereits erforderlich gewesen ist.

Wechsel auf EU-Kennzeichen.

Die Beibehaltung der Kombination am Kennzeichen (Zahlen, Buchstaben) ist ohne Mehrkosten möglich. Sie müssen lediglich die EU-Kennzeichen vor dem Fahrzeugwechsel nachbestellt haben.

Die Zulassungsstelle benötigt folgende Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
  • Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Kennzeichen für Sie entgegen nimmt.
  • Die "alten" Kennzeichen
  • Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
  • Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung
  • Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (Pickerl), wenn dies bereits erforderlich gewesen ist.

Wiederausfolgung Kfz-Kennzeichen.

Die Zulassungsstelle benötigt folgende Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
  • Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Unterlagen für Sie entgegen nimmt.